Unsere Projektarbeit

Spendenkonto
Deutsche Bank Bonn
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Mädchen an einer Werkbank

Unsere konkrete Projektarbeit


Wo engagieren wir uns?

Das Lateinamerika-Zentrum engagiert sich derzeit in Brasilien, Bolivien, Peru, Kolumbien und Ecuador.


Wen und was unterstützen wir? - Förderbereiche

Das LAZ unterstützt Projekte folgender Förderbereiche, um die Armut in Lateinamerika zu bekämpfen und die Lebensbedingungen bedürftiger Bevölkerungsgruppen zu verbessern.

Förderbereiche:

  • Erziehung und Grundbildung von bedürftigen Kindern und Jugendlichen aus ländlichen Gebieten oder aus den Elendsvierteln der Großstädte
  • Förderung von Straßenkindern
  • Einrichtung und Durchführung von Ausbildungskursen für bedürftige Jugendliche und junge Erwachsene in den Bereichen Landwirtschaft, Handwerk, Hauswirtschaft, Büroverwaltung und im Dienstleistungsbereich
  • Förderung von Frauen durch berufliche Ausbildung, Gesundheits- und Ernährungsberatung und durch Vorbereitung auf die Führung von Kleinunternehmen
  • Stärkung der ländlichen Entwicklung zur Verringerung der Migration vom Land in die Städte und zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Kleinbauern
  • Basisgesundheit
  • Förderung indigener Gemeinschaften im Einklang mit ihren eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen
  • Förderung von Kleinstunternehmerinnen durch Weiterbildung in betriebswirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Themen

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Welche Kriterien muss ein Projekt erfüllen? - Förderkriterien

  • Der Gedanke der Hilfe zur Selbsthilfe muss in dem Projekt umgesetzt sein.
  • Das Projekt muss durch die Eigeninitiative des Partners entstanden sein.
  • Der partizipative Ansatz muss gewährleistet sein.
  • Der Partner muss vertrauenswürdig sein.
  • Der lokale Partner muss einen Eigenanteil an den Projektkosten aufbringen können.
  • Die Zahl der Begünstigten und die Projektkosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
  • Das Projekt muss an die örtliche soziale, kulturelle und ökologische Umwelt angepasst sein.
  • Die technische und finanzielle Lebensfähigkeit muss auch nach Abschluss des Projektes gewährleistet sein.
  • Die Nachhaltigkeit des Projektes muss erkennbar sein: Es soll dauerhaft zu einer Verbesserung der Lebenssituation der Zielgruppe beitragen.
  • Das Projekt sollte einen Multiplikationseffekt aufweisen, d.h. es soll Vorbild sein für andere Gruppen, die aus eigener Initiative heraus ihre Situation zu verbessern wollen.
  • Die lokalen Behörden sollen die Projekte unterstützen und billigen.

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Wer sind unsere Partner in Lateinamerika?

Das Lateinamerika-Zentrum arbeitet vor Ort mit gemeinnützigen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zusammen, unabhängig davon, welcher politischen oder religiösen Richtung sie angehören. Im Vordergrund stehen die Bedürftigkeit der Menschen, die Wirksamkeit der Projekte und die Kompetenz des Partners.

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Wie werden die Projekte finanziert?

Die Projekte finanziert das Lateinamerika-Zentrum mit öffentlichen Geldern, Zuwendungen, Spenden und anderen privaten Mitteln.

Das Lateinamerika-Zentrum beantragt öffentliche Mittel bei der Europäischen Kommision, bei dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und bei anderen staatlichen Geldgebern.

Diese so genannten Zuwendungsgeber übernehmen nur einen Teil des Projektbudgets. Der Restbetrag wird von den Partnern vor Ort, vom LAZ und von anderen Institutionen, wie Stiftungen und Vereinen, aufgebracht.

Damit die Arbeit in der Geschäftsstelle gewährleistet ist, bezuschussen die Zuwendungsgeber die Verwaltungskosten mit einem bestimmten Prozentsatz der Gesamtkosten des Projektes.

Um seinen eigenen Beitrag decken zu können und um Projekte unabhängig von öffentlichen Geldern realisieren zu können, ist das LAZ auf Spenden oder andere private Zuwendungen angewiesen.

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Von der Projektidee zum Projektabschluss

  1. Der Partner reicht in Eigeninitiative ein Projekt beim Lateinamerika-Zentrum (LAZ) ein.
  2. Der Antrag wird nach einem vom LAZ erarbeiteten Leitfaden geprüft. 
  3. Es werden ggf. Referenzen über den Antragsteller eingeholt.
  4. Das LAZ entscheidet über die Förderungswürdigkeit des Projektes.
  5. Das LAZ stellt sicher, dass die notwendigen Eigenmittel vorhanden sind.
  6. Soll die Finanzierung eines Projektes in Kooperation mit einem öffentlichen Geldgeber wie z.B. Europäische Kommission oder Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erfolgen, wird gemeinsam mit der Partnerorganisation ein ausführlicher Antrag für den Zuwendungsgeber ausgearbeitet.
  7. Dieser wird beim Zuwendungsgeber zur Mitfinanzierung eingereicht.
  8. Wird das Projekt genehmigt, erfolgt ein Vertragsabschluss mit dem Partner, in dem die Bedingungen und Verpflichtungen zur Projektdurchführung schriftlich festgehalten werden.
  9. Die Zuschüsse werden in Raten an die Partnerorganisation überwiesen.
  10. Die Partnerorganisation führt vor Ort die geplanten Maßnahmen durch.
  11. Das LAZ begleitet den Fortschritt des Projektes durch den ständigen Informationsaustausch mit dem Partner, durch Projektbesuche vor Ort sowie Besuche von VertreterInnen der Partnerorganisationen im Büro des LAZ in Bonn.
  12. In der vertraglich festgelegten Frist schickt der Projektpartner Zwischen- und Endberichte sowie Abrechnungen an das LAZ.
  13. Durch Veranstaltungen, den LAZ-Newsletter, Veröffentlichungen in der bilingualen Zeitschrift Tópicos und durch projektbezogenes Informationsmaterial informiert das LAZ die Öffentlichkeit in Deutschland über das Projekt.
  14. Das LAZ überprüft die Berichte und hält bei Fragen Rücksprache mit dem Partner.
  15. Auf Grundlage der Partnerberichte und anderer vorliegender Informationen erstellt das LAZ den Bericht für den Zuwendungsgeber, der sich aus einem narrativen und einem finanziellen Teil zusammensetzt.
  16. Ggf. werden eine Evaluierung und eine Rechnungsprüfung des Projektes durchgeführt.
  17. LAZ-Bericht, Verwendungsnachweis und ggf. Evaluierungs- und Rechnungsprüfungsberichte werden an den Zuwendungsgeber geschickt. Nach Genehmigung des Endberichtes gilt das Projekt als abgeschlossen.
  18. Das LAZ bemüht sich, auch nach Abschluss eines Projektes weiterhin mit dem Partner in Kontakt zu bleiben und seine Arbeit zu begleiten.

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Leitfaden für die Antragstellung

  1. Informationen über den Projektträger vor Ort, Arbeitsgebiet, Projektverantwortlicher
  2. Informationen über den sozialen, wirtschaftlichen und politischen Kontext, in dem das Projekt durchgeführt werden soll
  3. geographische Lage (Staat, Stadt, Stadtteil, Klima, Einkommensmöglichkeiten, Bevölkerung)
  4. Zielgruppe (wie weit ist sie in die Projektplanung eingebunden; Zahl der Menschen, die durch das Projekt erreicht werden; Prozentsatz der teilnehmenden Frauen)
  5. Oberziel des Projektes
  6. spezifische Projektziele
  7. erwartete Ergebnisse (mit Indikatoren/Zahlen)
  8. detaillierte Beschreibung der Maßnahmen (was soll mit dem beantragten Geld gemacht werden)
  9. Mittel (was wird benötigt: z. B. Ausrüstungen, Lernmaterial, Baukosten, Personalkosten für einen Anfangszeitraum)
  10. detaillierter Kostenvoranschlag in Landeswährung oder Euro (muss den Mitteln, Pkt. 9, entsprechen)
  11. Lebensfähigkeit (Abkommen mit anderen öffentlichen oder privaten Organisationen im Nehmerland, andere Geldgeber, Spender)
  12. Information über evtl. Partnerschaften mit Nichtregierungsorganisationen, Spender-/Freundeskreise in Europa.

Die klare, ausführliche und detaillierte Beantwortung der Fragen bildet die Grundlage für die Projektvorprüfung und für unsere Hilfsmöglichkeiten. Von ihr hängen eine eventuelle Förderung und eine zügige Bearbeitung ab.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Beantwortung des Fragebogens noch keine Zusage für eine Förderung beinhaltet.